SV Frisch-Auf Wybelsum

1961 e.V.

 

Haus- und Benutzungsordnung des Sportheims

  1. Mit sofortiger Wirkung verliert die Haus- und Benutzungsordnung vom 01. August 2015 ihre Gültigkeit.

  2. Nutzungsgrad ist der Saal, seine Nebenräume einschließlich des Inventar und der Toiletten des Sportheimes.

  3. Der Saal kann als Konferenz-, Versammlungs- und Veranstaltungsraum kultureller und gesellschaftlicher Art an Mitglieder des Sportvereins zur Verfügung gestellt werden. Er steht bis 01.00 Uhr des Folgetages zur Verfügung. Für den Ausklang der Veranstaltung wird eine weitere Stunde gewährt.

  4. Anträge auf Überlassung des Saales sind von dem Veranstalter mittels eines separaten Antrages schriftlich zu stellen. Gleichzeitig sind Beginn und Ende der Veranstaltung anzugeben. Die Anträge werden in zeitlicher Reihenfolge unter den Vorbehalt des entschädigungslosen Wiederrufs berücksichtigt.

  5. Die Benutzer sind verpflichtet, den Anordnungen und Weisungen des Vorstandes oder deren Vertreter unverzüglich Folge zu leisten.

  6. Die Räume und das Inventar sind pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in dem zu Beginn vorgefundenen Zustand abzugeben.

  7. Für alle Schäden, die aus der Benutzung oder der durch den Veranstalter aus einem vom ihm zu vertretenden Grunde unterbliebene Benutzung entstehen, haftet der Veranstalter. Er haftet auch für eventuelle Schadensersatzansprüche der Besucher.

  8. Die Benutzung der Räume des Sportheimes geschieht auf eigene Gefahr.
     
  9. Kostenbeteiligung:

    Für die Nutzung folgender Elemente sind nachstehende Kostenbeiträge (Miete, Energie, Wasser etc.) zu entrichten:

    9.1   Saal:

    9.1.1        für Mitgliedergruppen (extern)                       €  100,--
    9.1.2        für Sportverbände                                         €  100,--
    9.1.3        für Mitglieder (private Veranstaltungen)          €  150,--

    9.2   Sportplatz, Umkleidekabine,

    9.2.1        Grillstand & Duschräume inkl. 9.1 zusätzlich    €  100,--

  10. Vor Nutzung des Sportheimes ist eine Kaution in Höhe von € 100,-- in Bezug auf die Position 9 (ff) im Voraus zu zahlen. Die Erstattung erfolgt nach gemeinsamer Begehung mit dem Vermieter nach der Veranstaltung. Bei groben Verstößen gegen diese Haus- und Nutzungsordnung kann der Kautionsbetrag oder ein Teilbetrag davon einbehalten werden.

  11. Die Räumlichkeiten sind sauber zu hinterlassen. Böden MÜSSEN bei Übergabe gewischt werden und Tische und Stühle gereinigt sein. Müll ist vom Mieter zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung hält sich der Vermieter vor, 50% der Kaution einzubehalten.

 

Wybelsum, den 20. November 2023


Der Vorstand des SV Frisch Auf Wybelsum e. V. 

Ansgar Hinrichs, 1. Vorsitzender
Michael Müller, 2. Vorsitzender

 

 

Herzlich möchten wir uns bei unseren Sponsoren bedanken: